Auszug aus: Heilmittel-Richtlinie Ärztliche Verordnung (HeilM-RL)
Maßnahmen der Ergotherapie
§ 35 Grundlagen:
- Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Aufbau oder Stabilisierung oder Kompensation krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen,
sensomotorischen, perzeptiven und mentalen Funktionen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten, der Teilhabe, insbesondere im Bereich der Selbstversorgung, Mobilität, der
Alltagsbewältigung, Interaktion und Kommunikation sowie des häuslichen Lebens.
- Sie bedienen sich komplexer, aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und
gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
- Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Die Praxis FÜNFKERN hat sich spezialisiert auf die Behandlung von Schädigungen der Mentalen Funktionen und arbeitet daher lediglich mit dem Heilmittel "psychisch-funktionelle
Behandlung".