Auszug aus: Heilmittel-Richtlinie Ärztliche Verordnung (HeilM-RL)
Maßnahmen der Ergotherapie
§ 35 Grundlagen:
- Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Besserung, Erhaltung, Aufbau oder Stabilisierung oder Kompensation krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen,
sensomotorischen, perzeptiven und mentalen Funktionen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten, der Teilhabe, insbesondere im Bereich der Selbstversorgung, Mobilität, der
Alltagsbewältigung, Interaktion und Kommunikation sowie des häuslichen Lebens.
- Sie bedienen sich komplexer, aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und
gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen.
- Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
In meiner Praxis biete ich schwerpunktmäßig folgendes Heilmittel an unter Angabe der von mir angebotenen Therapiemethoden:
1. Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler,
psychomotorischer Funktionen und Funktionen der Wahrnehmung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
2. Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum Erreichen therapeutischer Ziele auf Schädigungsebene, wie
- Stabilisierung oder Besserung globaler mentaler Funktionen
- des quantitativen und qualitativen Bewusstseins,
- der Orientierung zu Ort, Zeit und Person,
- der Intelligenz (z.B. bei Demenz),
- globaler psychosozialer Funktionen (z.B. bei Autismus),
- der psychischen Energie, des Antriebs und des Schlafes,
3. Therapeutische Ziele auf Aktivitäts- und Teilhabeebene umfassen insbesondere
- Entwicklung oder Wiederherstellung und Erhalt von Aktivitäten:
- aus dem Bereich allgemeine Aufgaben und Anforderungen (z.B. tägliche Routine in richtiger Reihenfolge durchführen, Tagesstrukturierung),
- aus dem Bereich Lernen und Wissensanwendung (z.B. bewusste sinnliche Wahrnehmung, Aufmerksamkeit fokussieren),
- aus dem Bereich interpersoneller Interaktionen und Beziehungen (soziale Interaktion, Aufbau und Erhalt von Beziehungen),
- der Selbstversorgung und des häuslichen Lebens (z.B. Waren des täglichen Bedarf beschaffen),
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, des Selbstvertrauens und der Entscheidungsfähigkeit,
- Erlernen von Kompensationsstrategien gegebenenfalls unter Nutzung vorhandener Hilfsmittel und Umgang mit externen Hilfen.
4. Die psychisch-funktionelle Behandlung kann als Einzel- oder Gruppenbehandlung verordnet werden.
Die Kosten für Ergotherapie werden direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Die gesetzlichen Kassen übernehmen in der Regel 90 Prozent. Eine Zuzahlung von 10 Prozent tragen Sie selbst,
ausgenommen sind Kinder und Jugendliche. Hinzu kommt eine einmalige Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro pro Verordnung.
Sie benötigen von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie mit dem Heilmittel "Psychisch-funktionelle Behandlung" oder/und "Psychisch-funktionelle Behandlung Gruppe".