Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis sind seit 1993 in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, psychologische Krankheitsbilder nach der ICD-10 zu erkennen und Diagnosen zu stellen.
bei Belastungen, wie zum Beispiel: