Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie eingeschränkten Erlaubnis sind seit 1993 in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, psychologische Krankheitsbilder nach der ICD-10 zu erkennen und Diagnosen zu stellen.
bei Belastungen, wie zum Beispiel:
ist für Sie als Einzelperson geeignet wenn:
Dieses Verfahren findet Anwendung bei Menschen mit verschiedensten psychosozialen Problemstellungen. Durch den Einsatz dieser Methoden sollen auf funktioneller Ebene emotionale Fähigkeiten (wie z.B. Kontakt und Kommunikation) gesteigert sowie Körperwahrnehmung und Wahrnehmungsverarbeitung verbessert werden. Mithilfe dieses Trainings soll die Grundlagen für Aktivität, soziale und berufliche Teilhabe gelegt werden. In meiner Praxis biete ich dazu die Methode des Kompetenz- und Verhaltenstrainings an, auch bekannt als "GSK" (Gruppentraining Sozialer Kompetenzen). Mehr über dieses Training erfahren Sie Hier.
Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen und werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Neben Barzahlung nehme ich auch Kartenzahlung entgegen.
Private Krankenversicherungen sowie Zusatzversicherungen (GKV) für Heilpraktikerleistungen können meine Behandlungen teilweise oder ganz erstatten, fragen Sie vor Beginn der Therapie bei Ihrem Versicherer nach. Nach Abschluss der Therapiesitzungen erstelle ich Ihnen auf Wunsch eine Rechnung mit der Gesamtsumme.